Reservierungshotline: Mo - Fr 08:00 - 18:00 : +49 (0)511 - 228481-87

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General terms and conditions

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies zwischen Hotel und Gast vorher schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss
2.1 Der Vertrag ist unter Zugrundelegung unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossen, sobald Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt werden. VMS steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.2 Vertragspartner ist der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. An- und Abreise
Sofern keine anders lautende Abmachung getroffen ist, gilt als Check-in-time ein Zimmerbezug nicht vor 15 Uhr des Anreisetages und als Check-out-time die Zimmerrückgabe bis 11 Uhr des Abreisetages als vereinbart. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11 Uhr ist eine gesonderte Vereinbarung zu schließen. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bis spätestens 18 Uhr des Anreisetages erfolgen. Geschieht dies nicht, kann das Hotel über die Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei garantierten Reservierungen durch Vorauszahlung, Voucher oder Angabe von Kreditkartennummern eines vom Hotel akzeptierten Kreditkartenunternehmens gilt dies nicht.

4. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind ergibt sich aus den Angaben der Reservierungsbestätigung.
4.2 Eine Rückvergütung oder Minderung für vereinbarte aber nicht in Anspruch genommene Leistung ist ausgeschlossen.
4.3 Ändert sich nach Vertragsabschluss die gesetzliche Mehrwertsteuer, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend.
4.4 Der im Rahmen der Reservierung vereinbarte Preis kann bei Anreise verlangt werden, soweit nicht anderes vereinbart wurde.
4.5 Bei Aufenthalten von mehr als drei Tagen behält sich VMS vor, eine Zwischenrechnung zu stellen.
4.6 Zahlungsverzug berechtigt VMS zur Verweigerung von weiteren Leistungen aus dem noch laufenden Vertrag und aus zukünftigen Verträgen so wie ist VMS berechtigt den entsprechenden Ausfallschaden geltend zu machen, so als wenn dieser Rücktritt vom Gast erklärt worden wäre.
4.7 Soweit nicht Vorauszahlungen geleistet worden sind, werden alle Forderungen des Hotels bei der Abreise des Gastes fällig und sind im Hotel zu erfüllen.
4.8 Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist daher der Sitz des Hotels auch dann, wenn aufgrund anders lautender Vereinbarungen Forderungen kreditiert oder später fällig gestellt werden.

5. Rücktritt, Storno
Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung wird der vollständige Logisbetrag für die erste Übernachtung berechnet. Rücktritt, Storno, alle Stornierungen sind kostenlos bis 24 h vor dem Anreisetag, vorbehaltlich anderer schriftlich getroffener Vereinbarungen. Dies gilt jedoch nicht zu Zeiten von Messen oder sonstigen Großveranstaltungen in der jeweiligen Region des Hotels. In diesem Falle ist eine kostenlose Stornierung nur bis zum 60. Tag vor dem Anreisetag möglich. Bei einer Stornierung in der Zeit zwischen dem 60. und 30. Tag vor dem Anreisetag (bei Nichtanreise ohne vorherige wirksame Stornierung wird der vollständige Logisbetrag fällig) berechnet VMS 50 % des vereinbarten Preises.

6. Haftung
6.1 Die Vertragspartner des Hotels bzw. der Gast als solcher oder als Gastgeber haften dem Hotelier in vollem Umfange für durch sie selbst oder ihre Gäste verursachte und verschuldete Schäden.
6.2 Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der dem Gast überlassenen Räume berechtigt das Hotel zur fristlosen Aufhebung des Vertragsverhältnisses, ohne dass hierdurch der Anspruch auf das vereinbarte Entgelt gemindert wird.
6.3 Wird der Hotelier durch höhere Gewalt oder Streik in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadensersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch ist der Hotelier dem Auftraggeber verpflichtet, sich um die anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen zu bemühen.
6.4 Das Hotel haftet gegenüber dem Gast ausschließlich nach den Bestimmungen des BGB, max. € 3.500,00 für eingebrachte Sachen und € 800,00 bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten. Die Gäste sind verpflichtet keine Wertgegenstände im Zimmer aufzubewahren. Eine etwaige Haftung erlischt sofern der Gast die Hotelzimmer nicht ordnungsgemäß verschließt oder den Schlüssel Dritten überlässt oder durch sein Verschulden Dritten zugänglich wird.
6.5 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen eventuelle Schäden gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Hotelleitung mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
6.6 Eine etwaig notwendige Versicherung von mitgebrachten Gegenständen oder technischen Einrichtungen obliegt dem Gast/Auftraggeber. VMS haftet nicht für abhanden gekommene beschädigte oder zerstörte Gegenstände.

7. Allgemeine Hinweise
7.1 Soweit eine ortsübliche Kurtaxe zu entrichten ist, ist diese nicht Bestandteil des Zimmerpreises, jedoch mit dem Zimmerpreis zu entrichten.
7.2 VMS übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und gegebenenfalls Nachsendung gegen Kostenersatz von Post- und Warensendungen. Damit ist nicht eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung verbunden.
7.3 Liegengebliebene Gegenstände werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich, die Gegenstände einen Monat lang aufzubewahren, danach werden die Gegenstände verwertet.
7.4 Soweit Weckaufträge erteilt werden, werden diese mit größtmöglicher Sorgfalt erledigt, Schadenersatzansprüche aus Schlechterfüllung sind jedoch ausgeschlossen.
7.5 Die Mitnahme von Tieren in Hotelzimmer bedarf der vorherigen Zustimmung der Hotelleitung.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
8.2 Erfüllung und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.